Taufe und Patenamt

Tauffest 2023
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Tauffest 2023

Sonne, See und Segen

Landshuter Gemeinden laden zum Tauffest unter freiem Himmel ein

Der naturbelassene Badesee im Landshuter Naherholungsgebiet „Gretlmühle“ wird am 24. Juni zum riesengroßen Taufbecken. Ab 11 Uhr gibt es dort ein fröhliches und festliches Tauffest. Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich in der „Gretlmühle“ taufen lassen.

Die Landshuter evangelischen Gemeinden gestalten die Taufe am See in besonderer Atmosphäre und in Gemeinschaft mit anderen Täuflingen und ihren Familien. Live-Musik wird dem Fest eine besondere Note verleihen.

Das Tauffest unter freiem Himmel soll Menschen einladen, für die der herkömmliche Ablauf in der Kirche aus verschiedenen Gründen nicht passt. Manche Menschen können sich ein Familienfest nicht leisten. Manche Alleinerziehende oder gleichgeschlechtliche Paare trauen sich nicht, im traditionellen Gottesdienst zu taufen. Sie glauben, nicht dem Bild einer christlichen Familie zu entsprechen. Es ist aber jeder eingeladen! Die Taufe im Badesee geschieht in der biblischen Tradition des Johannes des Täufers. Er hat Menschen im Jordan getauft. In der Taufe wird Gottes Segen greifbar. Sie ist die feierliche Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Sie ist einmalig und unwiderruflich.

Wer sich über das Tauffest im Naherholungsgebiet „Gretlmühle“ genauer informieren will, ist herzlich zur „Wuslkirche“ in der Erlöserkirche (Schützenstraße 57, 84028 Landshut), am 6. Mai von 15 bis 17.30 Uhr, eingeladen. Das Organisationsteam wird viele Fragen zum Tauffest beantworten. Kreativ und erlebnisreich für Jung und Alt nähern wir uns dem Thema „Taufe“ an. Im Anschluss wartet ein Imbiss.

Bereits jetzt kann man sich hier anmelden. Kommt und sagt es allen weiter! Auch alle Gemeindeglieder, die beim Tauffest tatkräftig mithelfen wollen, sind dem Organisationsteam herzlich willkommen! Meldet Euch/ melden Sie sich diesbezüglich bei: annabell.keilhauer@elkb.de

Welche Pfarrerin ist zuständig?
Wann kann getauft werden?
Was ist an Unterlagen notwendig?
Diese Fragen werden im Pfarramt beantwortet.

Weiterführende Informationen rund um die Taufe sowie zum Patenamt finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen:

1. Kann die Patin/der Pate katholisch sein?

Ja. Die einzige formelle Anforderung an die Paten ist, dass mindestens ein Pate am Tauftermin

  • Mitglied einer Kirche sein muss, die Mitglied der ACK ist
  • getauft und zur Patenschaft befähigt sein muss (bei evangelischen Christen ist das i.d.R nach der Konfirmation der Fall, bei Katholiken nach der Firmung. Als Erwaachsene getaufte Christen sind ebenfalls zur Patenschaft befähigt).

2. Wir sind keine Kirchenmitglieder/nicht getauft. Können wir unser Kind trotzdem Taufen lassen?

Ja. Sie benötigen lediglich einen Paten/eine Patin, der/die die Bedingungen von Frage 1. erfüllt.

3. Wir haben einen Wunschtermin!

Gerne arbeiten wir bei der Terminfindung mit Ihnen zusammen. Da unsere Pfarrer*innen vielfältige Aufgaben haben, können wir aber nicht versprechen, dass Ihr Wunschtermin auch klappt.

4. Wir würden gerne mehrere Kinder/Personen auf einmal taufen!

Gerne!

5. Wir wollen bei der Taufe den Namen des Paten/der Patin zu den Vornamen des Kindes hinzufügen.

Das Recht, Namen zu verwalten, liegt in Deutschland ausschließlich beim Staat. Darum können wir leider bei der Taufe dem Namen des Kindes nicht offiziell weitere Namen hinzufügen.