Welche Pfarrerin ist zuständig?
Wann kann getauft werden?
Was ist an Unterlagen notwendig?
Diese Fragen werden im Pfarramt beantwortet.
Weiterführende Informationen rund um die Taufe sowie zum Patenamt finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen:
1. Kann die Patin/der Pate katholisch sein?
Ja. Die einzige formelle Anforderung an die Paten ist, dass mindestens ein Pate am Tauftermin
- Mitglied einer Kirche sein muss, die Mitglied der ACK ist
- getauft und zur Patenschaft befähigt sein muss (bei evangelischen Christen ist das i.d.R nach der Konfirmation der Fall, bei Katholiken nach der Firmung. Als Erwaachsene getaufte Christen sind ebenfalls zur Patenschaft befähigt).
2. Wir sind keine Kirchenmitglieder/nicht getauft. Können wir unser Kind trotzdem Taufen lassen?
Ja. Sie benötigen lediglich einen Paten/eine Patin, der/die die Bedingungen von Frage 1. erfüllt.
3. Wir haben einen Wunschtermin!
Gerne arbeiten wir bei der Terminfindung mit Ihnen zusammen. Da unsere Pfarrer*innen vielfältige Aufgaben haben, können wir aber nicht versprechen, dass Ihr Wunschtermin auch klappt.
4. Wir würden gerne mehrere Kinder/Personen auf einmal taufen!
Gerne!
5. Wir wollen bei der Taufe den Namen des Paten/der Patin zu den Vornamen des Kindes hinzufügen.
Das Recht, Namen zu verwalten, liegt in Deutschland ausschließlich beim Staat. Darum können wir leider bei der Taufe dem Namen des Kindes nicht offiziell weitere Namen hinzufügen.
Wasser des Lebens - Von der Taufe und ihrer Bedeutung
Ein Film von Pfarrerin Veronika Mavridis
Sonne, See und Segen
Landshuter Gemeinden luden zum Tauffest unter freiem Himmel ein
Der naturbelassene Badesee im Landshuter Naherholungsgebiet „Gretlmühle“ wurde am 24. Juni zum riesengroßen Taufbecken.
Nach dem großen Interesse, wird es dieses Fest vermutlich noch einmal geben - wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn ein neuer Termin feststeht.